Von der Personalerfassung über die Monatsabrechnung bis zum Lohnausweis.
Schritt für Schritt
Personal/Lohn → Lohnläufe, rechte Seite: die Sätze des Jahres prüfen. AHV und ALV sind vorausgefüllt; NBU, BU, KTG und FAK stehen in Ihren Versicherungspolicen.
Mitarbeitende erfassen: Monats- oder Stundenlohn, Pensum, 13. Monatslohn, Kinderzulagen, Quellensteuer-Satz (aus der kantonalen Tariftabelle) und die BVG-Beiträge als Frankenbetrag von der Pensionskassen-Rechnung. IBAN für die Lohnzahlung nicht vergessen.
Lohnlauf anlegen: der Monat wird für alle durchgerechnet. Bei Stundenlöhnern die Stunden eintragen und «Neu durchrechnen» — die Ferienentschädigung rechnet mit.
Je Person die Lohnabrechnung als PDF laden und aushändigen.
«Zahlungsdatei (pain.001)» herunterladen und im E-Banking hochladen — alle Löhne in einem Zahlungsauftrag. Wer keine IBAN hat, wird gemeldet.
«Verbuchen» erzeugt einen Journalbeleg (Lohnaufwand 5000 und Sozialversicherungen 5700 gegen Bank 1020 und Verbindlichkeiten 2270) und sperrt den Lauf.
Jahresende: die AHV-Lohnbescheinigung als Liste für die Meldung an die Ausgleichskasse, je Person der Lohnausweis fürs Steueramt.
Gut zu wissen
Lohndaten sind heikel: Mitarbeitende sehen den Bereich nur mit ausdrücklicher Freigabe — «alles erlaubt» schliesst ihn nicht ein.
Empfehlung für den Start: die ersten zwei, drei Monate parallel zur bisherigen Lohnabrechnung führen und vom Treuhänder vergleichen lassen.
Der 13. Monatslohn wird im Dezember ausbezahlt, anteilig nach angestellten Monaten des Jahres.
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